Pferdehaltung & Reitsport
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Eine Pferdeversicherung trägt dazu bei, Tierarztkosten zu decken. (Bild: Shutterstock, Hedgehog94)
Auf der sicheren Seite - Pferde versichern
Lohnt es sich, für ein Freizeitpony eine Versicherung für die medizinische Versorgung und den Todesfall abzuschliessen? Oder doch nur beim teuren Turnierpferd? Simona Steinmeier von der Epona-Pferdeversicherung gibt Auskunft über die Konditionen.
In der Schweiz kann ein Pferd entweder bei einer klassischen Pferdeversicherung wie der ABES und der Epona oder bei einer Versicherungsgenossenschaft wie der Zürcher oder der Nordwestschweizer Pferdeversicherungsgenossenschaft freiwillig gegen Krankheit (Behandlungskosten) und Todesfall versichert werden. Ob sich eine solche Versicherung lohnt, hänge von drei Faktoren ab, sagt Simona Steinmeier, Kundenberaterin für Pferde und Grosstiere von Epona: von der persönlichen Lebenssituation, dem individuellen Sicherheitsbedürfnis und dem Budget. Aber nicht nur die Kosten für Tierarztrechnungen können sich schnell summieren, auch eine Versicherung hat ihren Preis und ist an Bedingungen geknüpft.
Eine Pferdeversicherung trägt dazu bei, Tierarztkosten zu decken, und gibt dem Versicherungsnehmenden das beruhigende Gefühl, dass das Pferd im Falle eines unerwarteten Ereignisses geschützt ist. Könne die Pferdebesitzerin plötzliche und hohe Kosten etwa für eine Kolik-Operation problemlos selbst tragen, gelte es abzuwägen, ob der Abschluss einer Behandlungskosten-Tierversicherung wirklich sinnvoll sei, erklärt die Expertin.
Zu welchen Bedingungen?
«Ein Pferd kann ab dem dritten Altersmonat unter Vorlage eines aktuellen tierärztlichen Berichts versichert werden», sagt Steinmeier. Das Höchstalter bei Versicherungsabschluss ist je nach Produktvariante ganz unterschiedlich und kann bei 17 Jahren liegen oder bis zu 30 Jahre reichen. Das Alter kann also ein Ausschlusskriterium sein. Krankheiten und Unfälle, die vor Abschluss der Versicherung bestehen oder während der Karenzfrist liegen, sowie Erbkrankheiten und angeborene Erkrankungen sind nicht versicherte Leistungen.
Der Zusatz bei Haftpflichtversicherung mit der Bezeichnung «Reiten fremder Pferde» machte kürzlich Schlagzeilen, weil Unfallkosten nur übernommen werden, wenn ein Selbstverschulden vorliegt. Tierversicherungen allerdings funktionieren wie eine Krankenkasse – das Verschulden spielt keine Rolle. Simona Steinmeier räumt ein, dass auch bei den Tierversicherungen der Grund des Verschuldens geprüft wird und eine Versicherung beispielsweise nicht greift, wenn eine Misshandlung oder mangelnde Pflege des versicherten Tieres vorliegen.
Die preiswerteste Behandlungskosten-Versicherung käme bei einer zehnjährigen Warmblutstute bei einem Jahresselbstbehalt von 1000 Franken und einer reinen Unfalldeckung auf 372 Franken jährlich zu stehen, rechnet die Epona-Mitarbeiterin aus. Die meisten Versicherungen bieten Online-Prämienrechner an.
Bei einem Tierarztbesuch müsse sich der Besitzer, nachdem er sämtliche erforderlichen Dokumente an die Versicherung eingereicht hat, rund 15 Tage gedulden, bis die Rechnung von der Epona zurückerstattet wird, so Simona Steinmeier.